Doch!
Bisher gilt die Quote nur für PET-Einweg-Getränkeflaschen. Ab 2030 gilt die Quote für alle Einwegkunststoff-Getränkeflaschen, andere Verpackungen werden folgen.
Über die Frage, wie hoch der Rezyklat-Anteil bei PET-Getränkeflaschen sein muss, muss nicht mehr gemutmaßt werden. Die Webseite der Bundesregierung gibt deutlich Auskunft: „Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik, also sogenanntes Rezyklat enthalten. Ab 2030 wird diese Quote auf mindestens 30 Prozent für sämtliche Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff erhöht.“
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Anteil von Rezyklat in Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff ab 2030
Übrigens zeigt sich hier – wie so oft – eine Binsenweisheit: Die Konkurrenz schläft nicht und so haben sich einige bereits auf den Weg gemacht und nutzen zu 100 % PCR für Getränkeflaschen. Ein Beispiel ist Lidl mit der Eigenmarke „Saskia“. Andere Beispiele kommen von Vöslauer und Römerquelle.
Welchen Schluss haben Sie daraus zu ziehen? Rüsten Sie sich heute, um morgen mindestens die Quoten zu erfüllen. Wir helfen Ihnen gerne dabei und zeigen Ihnen, wie Sie Ihren Kompass auf die Zukunft ausrichten.